UNSERE LEISTUNGEN
Verkehrspsychologische Rehabilitation bei Gericht
Gut vorbereitet bei Gericht
Belassung der Fahrerlaubnis, Sperrfristverkürzung und mildere Strafen mit verkehrspsychologischer Hilfe
Eine Fahrt unter Alkoholeinfluss führt in der Regel dazu, dass der Täter als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist. Entsprechend erfolgt neben der Strafe wegen Trunkenheit im Verkehr auch die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Festsetzung einer Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Dies gilt im Übrigen auch dann, wenn keine Anordnung zur MPU erfolgt, weil Sie z.B. mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille und weniger als 1,6 Promille aufgefallen sind.
Trotz allem ist es möglich, auch wenn die Polizei bereits den Führerschein eingezogen hat, dass das Gericht die Fahrerlaubnis nicht entzieht oder zumindest die Sperrfrist verkürzt. Die Chancen auf Strafmilderung erhöhen sich deutlich, wenn Sie sich bereits während des Verfahrens mit der Hintergrundproblematik Ihrer Alkoholproblematik auseinandergesetzt haben und bereits erste Verhaltensänderungen, z.B. durch den Nachweis von Abstinenzbelegen, eingeleitet haben. Insbesondere der Nachweis über die Inanspruchnahme verkehrspsychologischer Hilfe in Form von Einzelgesprächen kann das Gericht milde stimmen.
Sollten Sie sich für die Teilnahme an verkehrspsychologischen Einzelgesprächen oder auch die Teilnahme an unserer Gruppenmaßnahme entscheiden, dann stellen wir Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Bescheinigung aus, die Sie bei Gericht vorlegen können. Aus dieser geht hervor, welche Erkenntnisse Sie in den Gesprächen gewonnen und welche Fortschritte Sie bereits gemacht haben.
Anwaltliche Unterstützung: Wir haben die Kontakte!
Ein guter Anwalt bei Gericht ist die halbe Miete. Mithilfe anwaltlicher Unterstützung lassen sich Sperrfristen verkürzen und Strafen mildern. Falls Sie sich bei Gericht vertreten lassen wollen, helfen wir Ihnen gerne einen guten und erfahrenen Anwalt mit dem Schwerpunkt „Verkehrsrecht“ zu finden.