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UNSERE LEISTUNGEN

Gruppenmaßnahme „Gemeinsam Bestehen“

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Wissenschaftliche Studien zeigen, dass eine Gruppenpsychotherapie bei verschiedenen psychischen Erkrankungen oft genauso hilfreich ist wie eine Einzeltherapie. Gruppenmaßnahmen werden bei sehr unterschiedlichen psychischen Erkrankungen, insbesondere aber auch bei Störungen im Substanzgebrauch mit Erfolg eingesetzt.

 

Gruppenmaßnahmen zeichnen sich durch eine Reihe von positiven Wirksamkeitsfaktoren aus, die sich vor allem auf das soziale Miteinander beziehen und sich daher in Einzelgesprächen nicht umsetzen lassen.

 

Vorteile einer Gruppentherapie:

  • Die Gruppenmitglieder entwickeln ein Gefühl der Zugehörigkeit zur Gruppe und machen die Erfahrung, mit ihren Problemen nicht alleine zu sein.

  • Sie erleben, von anderen Gruppenmitgliedern akzeptiert und verstanden zu werden.

  • In der Gruppe wird Hoffnung vermittelt, dass Probleme bewältigt werden können.

  • Die Gruppenmitglieder lernen, sich mit ihren Problemen zu öffnen und anderen Menschen zu vertrauen. Insbesondere Menschen mit Alkohol- und Drogenproblemen fällt es schwer, über ihre Probleme zu sprechen. Haben sie jedoch den Mut gefunden sich zu öffnen, können sie die Erfahrung machen, dass sie mit ihren Problemen von anderen akzeptiert und verstanden werden. 

  • Im Gruppengespräch kommen viele Vorschläge zusammen, wie Probleme bewältigt oder gelöst werden können. Die Gruppenmitglieder können so von den Erfahrungen der anderen profitieren.

  • Die Gruppenteilnahme fördert das Selbstbewusstsein, indem Gruppenmitglieder lernen, ihre eigenen Wünsche und Bedürfnisse zu äußern und dafür einzutreten.

 

Was unsere Gruppenmaßnahme auszeichnet:

  • freiwillige und je nach gebuchtem Paket kostenlose Teilnahme

  • als zusätzliche Maßnahme zu Einzelgesprächen besonders geeignet für Intensiv- und Wiederholungstäter

  • Möglichkeit zur vertiefenden Auseinandersetzung mit der zugrunde liegenden Problematik

  • abschließende Bescheinigung der Teilnahme zur Vorlage bei der MPU

  • Themenauswahl gemäß den Anforderungen, die an fahreignungsfördernde Maßnahmen laut den neuen Beurteilungskriterien gestellt werden

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